Tiere als Therapie
Tiere als Therapie
 
Tiere als Therapie

Gütekriterien für die Eignung und Ausbildung von Therapiehunden bzw. -tieren bzw. -teams

I. Ziele und Vorgaben

1) für unsere Tiere:

  • ausgezeichneter gesundheitlicher Zustand (Vorlage eines TAT-Gesundheitszeugnisses nicht älter als 6 Monate ist erforderlich)
  • Schmerzfreiheit
  • guter Pflegezustand
  • gutmütiges und ruhiges Wesen
  • Das Tier muß frei von Ekto- und Endoparasiten sein, eine regelmässige Entwurmung bzw. Schutzmassnahmen gegen Ektoparasiten ist notwendig
  • vollständige Impfung

  • Umwelt- und Sozialsicherheit
  • Selbstbewusstsein und Sicherheit in ruhigen Situationen und in Stresssituationen gegenüber PatientInnen und Kinder, gegenüber fremden Menschen im täglichen Leben, gegenüber Tieren der gleichen Art und anderen Tierarten
  • Sicherheit bei Begegnungen, ungewöhnlichen Bewegungsmustern und Geräuschen
  • enge Bindung an seine/n Menschen
  • Sicherheit bei Geräuschen
  • Sicherheit bei optischen Reizen
  • Freude der Tiere an der Begegnung mit und der Berührung durch Menschen

Darüber hinausgehende speziell erwünschte Eigenschaften eines Therapiehundes:

  • Absolute Menschenfreundlichkeit und Toleranz gegenüber Menschen
  • Optimale Prägung und Sozialisierung von Jugend an in Richtung Kontakt mit Menschen jeden Alters
  • besonders gute Bindung an seine/n BesitzerIn
  • Absolute Toleranz gegenüber anderen Hunden und anderen Tierarten, auch gegenüber gleichgeschlechtlichen Tiere der eigenen Art
  • Gute Unterordnung auf ungefährem BGH 1- Niveau, eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Ausbildungsstand wird beim Einstiegstest kontrolliert.
  • Hohe Belastbarkeit und weitgehende Stressresistenz (gilt für das gesamte Team)
    Auch in Stresssituationen darf niemals Aggression gezeigt werden.
  • Ängstliche, scheue, unsichere und aggressive Hunde sind nicht geeignet
  • Kette oder Zughalsband ist nicht erlaubt


2) für unsere Menschen:

  • Soziale Grundeinstellung, ohne „Helfersyndrom“
  • Teamfähigkeit
  • sportliches und faires Verhalten
  • optimales Kennen- und Verstehenlernen seines Tieres ist erforderliche, um Überforderungen des Tieres rechtzeitg erkennen zu können
  • optimale Zusammenarbeit zwischen Mensch und Tier
  • BesitzerIn muß jederzeit und in jeder Situation Kontrolle über das Tier haben
  • Erkennen wichtiger Zusammenhänge mit Patienten
  • Einblicke in Abläufe in den besuchten Institutionen
  • gute Führigkeit und Übereinstimmung des Teams
  • Fachwissen über Stressignale ist besonders wichtig (dies wird im Kurs vertieft), um dem Tier den anschließenden Stressabbau nach der Therapie zu ermöglichen
  • Absolvieren des TAT-Erste-Hilfe-Kurses für Mensch und Tier
    mit Schwerpunkt alte Menschen und Kinder.
  • Akzeptieren der Ausbildungsrichtinien und Vorgaben von TAT


II. Ausbildung (lt. TAT-Ausbildungsprogramm):


Die Ausbildung für Therapiehunde ist in drei Teile gegliedert, die Module 1 - 3, die nacheinander durchlaufen werden. In diesen Kursmodulen wird Ausbildung in Theorie und Praxis geboten. Der Praxisteil wird von in Hundefragen und im Bereich der Tiertherapie erfahrenen und kompetenten Ausbildnern geleitet. Der Theorieteil besteht aus Vorlesungen, die von Fachleuten aus dem Bereich der Psychologie, Pädagogik und Medizin gehalten werden. Wenn alle drei Module der Ausbildung durchlaufen worden sind, ist das Ablegen der theoretischen und praktischen Abschlußprüfung, der Therapiehundeprüfung, möglich. Anschließend an die Therapiehundeprüfung müssen noch Assistenzbesuche in Institutionen geleistet werden, um die Ausbildung abzuschließen.

Personen, die mit anderen Tieren als Hunden arbeiten möchten, müssen die Theorieteile der Hundekurs-Module 1 - 3 besuchen. Anschließend werden ihre Tiere in einem Testverfahren überprüft, ob sie in der tiergestützten Therapie eingesetzt werden können.

Mitgliedschaft während der Ausbildung nicht erforderlich, allerdings während des Einsatzes schon (Haftungsfrage).


III. Prüfung und Test von Therapietieren:

a) Theoretische Prüfung:

Voraussetzung:

  • Besuch aller Theorie-Vorlesungen

Ablauf:

  • Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich, wobei mindestens die Hälfte der 20 einschlägigen Prüfungsfragen richtig beantwortet sein muss. Die Prüfung ist in Ausnahmefällen auch mündlich ablegbar.
    Die theoretische Prüfung ist auch für den Test von Klein- und Großtieren verpflichtend.

b) Praktische Prüfung von Therapiehunden

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der Module 1- 3 der Therapiehundeausbildung
  • Keinerlei Probleme während der Ausbildung
  • Erfolgreiche Erarbeitung und Beherrschung der Prüfungsordnung am Ende des Kurses („Vorprüfung“ und Genehmigung zur Teilnahme an der Prüfung durch die Kursleitung).
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses nicht älter als 6 Monate
  • Vorlage des negativen Ergebnisses der Kotuntersuchung des Tieres, Befund nicht älter als 2 Monate
  • Das Mindestalter für die Therapiehundeprrüfung ist 1 ½ Jahre.

Ablauf der praktischen Prüfung:

  • Absolvierung der vorgegebenen TAT-Prüfungsordnung:
    Das Tier soll den Test ruhig und stabil absolvieren, es soll keine Zeichen von Angst, Nervosität, Misstrauen und Aggression zeigen und offensichtlich Freude an der Begegnung und Berührung mit Menschen haben. Das Tier ist nur bei völliger Gesundheit zugelassen. Das Prüfungsergebnis muss einstimmig sein.
    Bei Schnappen, Beissen oder anderem aggressivem, drohendem Verhalten ist die Prüfung sofort abzubrechen und der Hund darf nicht mehr zu einer weiteren Prüfung antreten.
    Alle Bewertungen werden von PrüferInnen abgegeben, die von TAT autorisiert sind und müssen einstimmig sein.


c) Test von Kleintieren

Voraussetzungen:

  • Tierärztliche Gesundheitsbestätigung
  • Aggressionsfreiheit.
  • Menschenfreundlichkeit.

d) Test von Großtieren

Ein Test für Pferde ist in Ausarbeitung.


IV. Abschluß der Ausbildung

Assistenzbesuche:
Nach bestandener praktischer und theoretischen Prüfung ist ein dreimaliges Assistieren bei langjährigen Teams erforderlich, um die Ausbildung abzuschließen. Wenn mit Kindern gearbeitet werden soll, sind weitere 2 Besuche im pädagogischen Bereich nötig. Zweck ist das Zusehen bei der Arbeit von erfahrenen Teams bzw. das Erlernen der Abhaltung einer Sequenz in Eigenregie. Nach erfolgreicher Absolvierung der Assistenzbesuche erfolgt die Ausstellung (ev. mit allfälligen Zusätzen) und Übergabe des Therapieteam-Führerscheines. Erst dann ist eigenes und alleiniges Arbeiten möglich.


V. Vorgaben für bereits tätige TAT-Teams

  • notwendige Hygienemaßnahmen beachten (u.a. keine läufigen Hündinnen für die Therapie einsetzen)
  • Eine jährliche Nachkontrolle des Tieres ist erforderlich. Dabei werden die wichtigsten Punkte der Prüfungsordnung überprüft und bei Bestehen im Therapiehunde-Ausweis vermerkt.
  • Erbringen eines aktuellen Gesundheitszeugnisse einmal im Jahr (Nachkontrolle) erforderlich
  • Kopie des aktuellen Impfpass ist einmal im Jahr vorzulegen (Nachkontrolle)
  • Nachweis des Versicherungsschutzes des Tier muss einmal im Jahr beigebracht werden (Nachkontrolle)
  • 2x jährlich verbindliche Kotuntersuchungen der Tiere und Übergabe des Befundes an den Verein
  • Alle Kontakte mit Institutionen laufen über den Verein
  • Besuchen von mindestens 2 Weiterbildungsveranstaltungen von TAT obligatorisch

 

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