Gütekriterien für die Eignung und Ausbildung von Therapiehunden
bzw. -tieren bzw. -teams
I. Ziele und Vorgaben
1) für unsere Tiere:
- ausgezeichneter gesundheitlicher Zustand (Vorlage eines TAT-Gesundheitszeugnisses
nicht älter als 6 Monate ist erforderlich)
- Schmerzfreiheit
- guter Pflegezustand
- gutmütiges und ruhiges Wesen
- Das Tier muß frei von Ekto- und Endoparasiten sein, eine
regelmässige Entwurmung bzw. Schutzmassnahmen gegen Ektoparasiten
ist notwendig
-
vollständige Impfung
- Umwelt- und Sozialsicherheit
- Selbstbewusstsein und Sicherheit in ruhigen Situationen und
in Stresssituationen gegenüber PatientInnen und Kinder, gegenüber
fremden Menschen im täglichen Leben, gegenüber Tieren
der gleichen Art und anderen Tierarten
- Sicherheit bei Begegnungen, ungewöhnlichen Bewegungsmustern
und Geräuschen
- enge Bindung an seine/n Menschen
- Sicherheit bei Geräuschen
- Sicherheit bei optischen Reizen
- Freude der Tiere an der Begegnung mit und der Berührung
durch Menschen
Darüber hinausgehende speziell erwünschte Eigenschaften
eines Therapiehundes:
- Absolute Menschenfreundlichkeit und Toleranz gegenüber
Menschen
- Optimale Prägung und Sozialisierung von Jugend an in Richtung
Kontakt mit Menschen jeden Alters
- besonders gute Bindung an seine/n BesitzerIn
- Absolute Toleranz gegenüber anderen Hunden und anderen
Tierarten, auch gegenüber gleichgeschlechtlichen Tiere der
eigenen Art
- Gute Unterordnung auf ungefährem BGH 1- Niveau, eine Prüfung
ist nicht erforderlich. Der Ausbildungsstand wird beim Einstiegstest
kontrolliert.
- Hohe Belastbarkeit und weitgehende Stressresistenz (gilt für
das gesamte Team)
Auch in Stresssituationen darf niemals Aggression gezeigt werden.
- Ängstliche, scheue, unsichere und aggressive Hunde sind
nicht geeignet
- Kette oder Zughalsband ist nicht erlaubt
2) für unsere Menschen:
- Soziale Grundeinstellung, ohne Helfersyndrom
- Teamfähigkeit
- sportliches und faires Verhalten
- optimales Kennen- und Verstehenlernen seines Tieres ist erforderliche,
um Überforderungen des Tieres rechtzeitg erkennen zu können
- optimale Zusammenarbeit zwischen Mensch und Tier
- BesitzerIn muß jederzeit und in jeder Situation Kontrolle
über das Tier haben
- Erkennen wichtiger Zusammenhänge mit Patienten
- Einblicke in Abläufe in den besuchten Institutionen
- gute Führigkeit und Übereinstimmung des Teams
- Fachwissen über Stressignale ist besonders wichtig (dies
wird im Kurs vertieft), um dem Tier den anschließenden Stressabbau
nach der Therapie zu ermöglichen
- Absolvieren des TAT-Erste-Hilfe-Kurses für Mensch und Tier
mit Schwerpunkt alte Menschen und Kinder.
- Akzeptieren der Ausbildungsrichtinien und Vorgaben von TAT
II. Ausbildung (lt. TAT-Ausbildungsprogramm):
Die Ausbildung für Therapiehunde
ist in drei Teile gegliedert, die Module 1 - 3, die nacheinander
durchlaufen werden. In diesen Kursmodulen wird Ausbildung in Theorie
und Praxis geboten. Der Praxisteil wird von in Hundefragen und im
Bereich der Tiertherapie erfahrenen und kompetenten Ausbildnern
geleitet. Der Theorieteil besteht aus Vorlesungen, die von Fachleuten
aus dem Bereich der Psychologie, Pädagogik und Medizin gehalten
werden. Wenn alle drei Module der Ausbildung durchlaufen worden
sind, ist das Ablegen der theoretischen und praktischen Abschlußprüfung,
der Therapiehundeprüfung, möglich. Anschließend
an die Therapiehundeprüfung müssen noch Assistenzbesuche
in Institutionen geleistet werden, um die Ausbildung abzuschließen.
Personen, die mit anderen Tieren als Hunden arbeiten möchten,
müssen die Theorieteile der Hundekurs-Module 1 - 3 besuchen.
Anschließend werden ihre Tiere in einem Testverfahren überprüft,
ob sie in der tiergestützten Therapie eingesetzt werden können.
Mitgliedschaft
während der Ausbildung nicht erforderlich, allerdings während
des Einsatzes schon (Haftungsfrage).
III. Prüfung und Test von Therapietieren:
a) Theoretische Prüfung:
Voraussetzung:
- Besuch aller Theorie-Vorlesungen
Ablauf:
- Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich, wobei mindestens
die Hälfte der 20 einschlägigen Prüfungsfragen
richtig beantwortet sein muss. Die Prüfung ist in Ausnahmefällen
auch mündlich ablegbar.
Die theoretische Prüfung ist auch
für den Test von Klein- und Großtieren verpflichtend.
b) Praktische Prüfung von Therapiehunden
Voraussetzungen:
- Absolvierung der Module 1- 3 der Therapiehundeausbildung
- Keinerlei Probleme während der Ausbildung
- Erfolgreiche Erarbeitung und Beherrschung der Prüfungsordnung
am Ende des Kurses (Vorprüfung und Genehmigung
zur Teilnahme an der Prüfung durch die Kursleitung).
- Vorlage eines Gesundheitszeugnisses nicht älter als 6 Monate
- Vorlage des negativen Ergebnisses der Kotuntersuchung des Tieres,
Befund nicht älter als 2 Monate
- Das Mindestalter für die Therapiehundeprrüfung ist
1 ½ Jahre.
Ablauf der praktischen Prüfung:
- Absolvierung der vorgegebenen TAT-Prüfungsordnung:
Das Tier soll den Test ruhig und stabil absolvieren, es soll keine
Zeichen von Angst, Nervosität, Misstrauen und Aggression
zeigen und offensichtlich Freude an der Begegnung und Berührung
mit Menschen haben. Das Tier ist nur bei völliger Gesundheit
zugelassen. Das Prüfungsergebnis muss einstimmig sein.
Bei Schnappen, Beissen oder anderem aggressivem, drohendem Verhalten
ist die Prüfung sofort abzubrechen und der Hund darf nicht
mehr zu einer weiteren Prüfung antreten.
Alle Bewertungen werden von PrüferInnen abgegeben, die von
TAT autorisiert sind und müssen einstimmig sein.
c) Test von Kleintieren
Voraussetzungen:
- Tierärztliche Gesundheitsbestätigung
- Aggressionsfreiheit.
- Menschenfreundlichkeit.
d) Test von Großtieren
Ein Test für Pferde ist in Ausarbeitung.
IV. Abschluß der Ausbildung
Assistenzbesuche:
Nach bestandener praktischer und theoretischen Prüfung ist
ein dreimaliges Assistieren bei langjährigen Teams erforderlich,
um die Ausbildung abzuschließen. Wenn mit Kindern gearbeitet
werden soll, sind weitere 2 Besuche im pädagogischen Bereich
nötig. Zweck ist das Zusehen bei der Arbeit von erfahrenen
Teams bzw. das Erlernen der Abhaltung einer Sequenz in Eigenregie.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Assistenzbesuche erfolgt die
Ausstellung (ev. mit allfälligen Zusätzen) und Übergabe
des Therapieteam-Führerscheines. Erst dann ist eigenes und
alleiniges Arbeiten möglich.
V. Vorgaben für bereits tätige
TAT-Teams
- notwendige Hygienemaßnahmen beachten (u.a. keine läufigen
Hündinnen für die Therapie einsetzen)
- Eine jährliche Nachkontrolle des Tieres ist erforderlich.
Dabei werden die wichtigsten Punkte der Prüfungsordnung überprüft
und bei Bestehen im Therapiehunde-Ausweis vermerkt.
- Erbringen eines aktuellen Gesundheitszeugnisse einmal im Jahr
(Nachkontrolle) erforderlich
- Kopie des aktuellen Impfpass ist einmal im Jahr vorzulegen (Nachkontrolle)
- Nachweis des Versicherungsschutzes des Tier muss einmal im Jahr
beigebracht werden (Nachkontrolle)
- 2x jährlich verbindliche Kotuntersuchungen der Tiere und
Übergabe des Befundes an den Verein
- Alle Kontakte mit Institutionen laufen über den Verein
- Besuchen von mindestens 2 Weiterbildungsveranstaltungen von
TAT obligatorisch
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